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Obwohl Beweise fehlen?

Veröffentlicht am 10.07.2017 • Von Giovanni Mària

Obwohl Beweise fehlen?

Obwohl Beweise fehlen?

Ein Gericht erlaubt Schadenersatz, obwohl es keine Belege für die schädliche Wirkung einer Impfung gibt. Die Folgen des Urteils könnten gravierend sein.

Seit die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes ihr Urteil in der Rechtssache C-621/15 gefällt hat, diskutieren Wissenschaftler in Deutschland und anderen EU-Ländern die Folgen. Manche befürchten gar, dass willkürlichen Behauptungen Tür und Tor geöffnet werde und sich Impfgegner darauf berufen könnten, wenn es demnach keiner Evidenz bedarf, um einen Impfschadensfall zu proklamieren. Denn in einem vom französischen Kassationsgerichtshof eingereichten Fall wurde nun entschieden, dass ein nationales Gericht Schadenersatz zusprechen kann – obwohl kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Hepatitis-B-Impfung und den Symptomen einer Multiplen Sklerose bewiesen wurde.

Ein Mann hatte sich mit drei Injektionen Ende 1998 und im Januar sowie Juli 1999 gegen Hepatitis B impfen lassen; Hersteller der Vakzine war die Firma Sanofi Pasteur MSD. Im August 1999 traten dann Symptome auf, die im November 2000 zu der Diagnose Multiple Sklerose führten. 2006 hatten der Erkrankte und drei Familienmitglieder den Hersteller in Frankreich auf Schadenersatz verklagt; der Mann starb am 30. Oktober 2011, seit November 2015 befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Fall.

Nach der Entscheidung erklärte Thomas Mertens, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Ulm und Vorsitzender der Ständigen Impfkommission jetzt gegenüber dem Science Media Center in Deutschland: „Das Urteil versucht offensichtlich, die Beweislast für Betroffene zu reduzieren. Dies Bemühen mag menschlich nachvollziehbar sein, ist aber aus meiner Sicht äußerst problematisch und aus Sicht der Wissenschaft falsch. Es wird dringend erforderlich sein, kontinuierlich darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil keine neue Evidenz schafft, sondern dass ausschließlich die Gewichtung von Indizien ohne Beweiskraft verändert wurde. Ein solches Vorgehen verstößt eklatant gegen gute wissenschaftliche Praxis und schadet im speziellen Fall der Akzeptanz einer außerordentlich segensreichen Impfung, die sogar bei entsprechender weltweiter Anwendung das Potential hätte, die Hepatitis B auszurotten.“ Nach Einschätzung internationaler Wissenschaftler und Fachgremien gebe es derzeit keinen Nachweis eines kausalen Zusammenhanges zwischen einer Hepatitis-B-Impfung und einer nachfolgenden Erkrankung an Multipler Sklerose. Im Einzelfall ließe sich jedoch prinzipiell unmöglich wissenschaftlich beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen einer Impfung oder einem anderen Ereignis und einer nachfolgenden Erkrankung besteht. Wenn die Wissenschaft also ausgehebelt wird, welche juristischen Folgen hat das Urteil? Fragen an den Münchner Fachanwalt für Medizinrecht Rudolf Ratzel.

Herr Ratzel, was bedeutet das Urteil für vergleichbare Verhandlungen in Deutschland?

Da bringt das EuGH-Urteil für einen Teil der Entschädigungsansprüche zunächst keinen neuen Dreh. Nach Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetzes besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn jemand aufgrund einer staatlich empfohlenen Impfung Schaden erleidet. Das wird von den Sozialgerichten geprüft, und die Höhe richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dabei ist keine strenge Beweisführung gefordert, sondern es genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit.

Ja, insbesondere ein zeitlicher Zusammenhang ist meist verlangt. Das weist somit bereits in die gleiche Richtung wie jetzt das EuGH-Urteil. Anders sieht es jedoch aus, wenn persönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden: Bislang war hier eine strenge Beweisführung gefordert. Doch die aktuelle Entscheidung dürfte es Patienten und ihren Angehörigen leichter machen, sollten sie klagen. Nach bisheriger Rechtsprechung musste ein Geschädigter beweisen, dass er erstens einen Schaden erlitten hat, der sich nicht zuvor zeigte. Und zweitens musste die Kausalität zwischen Impfung und dem bei ihm eingetretenen Schaden belegt werden. Wenn nur ein Glied in der Beweiskette fehlte, hatte die Klage in der Regel keinen Erfolg.

Nun gibt es zahlreiche Stimmen, die das EuGH-Urteil stark kritisieren.

Denen würde ich mich anschließen, bezogen auf diesen konkreten Fall. Ich halte dieses ja eher allgemein formulierte Urteil hier schlicht für falsch, geradezu absurd, aber es ist nun einmal in der Welt. Allerdings betrifft es vor allem Hersteller und weniger Ärzte oder Krankenhäuser und ist widersprüchlich formuliert bezüglich der Beweislast und der Stichhaltigkeit von Indizien, man muss die deutsche Fassung abwarten. Wenn – wie im zugrundeliegenden Fall – kein wissenschaftlicher Nachweis zwischen einem Krankheitsbild und einer Impfung erbracht werden kann, würde ein Kläger in Deutschland vermutlich nach wie vor kaum durchdringen. Ich glaube nicht, dass es zu einer Umwälzung der Verfahren kommen wird.

Wirkt sich das Urteil auf andere Bereiche des Medizinrechts aus, von Impfungen einmal abgesehen?

Ja, es wird generell auf alle Arzneimittel anwendbar sein.

Zurücknehmen lässt es sich nicht?

Das Vorabentscheidungsverfahren ist damit abgeschlossen, das französische Gericht wird es berücksichtigen, ebenso dann auch die deutschen Gerichte. Sollten einmal entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden.

Rechnen Sie jetzt mit einer Welle von entsprechenden Klagen, mit denen sich deutsche Gerichte in Zukunft befassen müssen?

Das lässt sich nur schwer vorhersagen. Vielleicht fällt es Kanzleien ein, gezielt dafür zu werben, um Mandanten zu gewinnen, wie es ähnlich in Zusammenhang mit den fehlerhaften Brustimplantaten geschehen ist. Ich bezweifle aber, dass sie damit vor deutschen Gerichten großen Erfolg haben werden. Und ich sehe auch keinen Anlass dafür, dass alte Verfahren erneut aufgerollt werden.

Welche Haltung nehmen Sie selbst gegenüber Impfungen ein?

Ich gehöre klar zu den Befürwortern und halte es für verantwortungslos, wenn Kinder zum Beispiel nicht gegen Masern geimpft werden. Die Lasten tragen leider oft die anderen, wie man es bei Ausbrüchen immer wieder sehen kann, etwa in Berlin. Und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Fall eines getrennten Elternpaares, dass der Vater eine Impfung gegen den Willen der Mutter veranlassen darf, weil der Nutzen unbestreitbar sei, spricht Bände.

Impfgegner argumentieren oft mit Persönlichkeitsrechten. Wie sind die mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen?

Man muss abwägen, ob der Vorteil für die Allgemeinheit das stärkere Argument ist. Daher wurde die Meldepflicht für Kitas eingeführt, damit Impfmuffel zukünftig dem Gesundheitsamt bekannt sind. Schwieriger dürfte es allerdings sein, eine Impfpflicht zu erzwingen, und mit Blick auf unsere Verfassung hielte ich das auch für problematisch.

faz.de

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Autor: Giovanni Mària, International Traffic Manager

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19 Kommentare


Binchen
am 25.07.17

Das weiß ich nicht mehr. Es ist aber mehrfach durch die Presse gegangen, das der Impfschutz für die gesetzlich Versicherten minderwertig war und deshalb auch viele Geimpfte eine echte Grippe bekommen haben. Es hat besonders junge Menschen erwischt, bei denen man das offensichtlich am wenigstens erwartet hat.


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Abgemeldeter Nutzer
am 28.07.17

Wie hat sich die Schweinegrippeimpfung denn bei dir ausgewirkt, Loreley


Fluffig
am 29.07.17

Bin auch kein grundsätzlicher Imfgegner, aber als chronisch Kranke, doch sensibilisiert, auf alles was so in mich reinkommt. Meist sind es ja die Begleitstoffe eines Impfstoffes, die unser Immunsystem durcheinander bringen. Mich hat die Französische Statistik im letzten Winter 16/17 bestätigt, hier sehr kritisch zu sein. Von allen Todesopfern der Grippewelle in ?? waren die Hälfte gegen Grippe geimpft.

mhm das gibt doch zu denken. Die nöchste Farce ist die Impfung gegen Lungenentzündung. ?


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Abgemeldeter Nutzer
am 30.07.17

Was für ne Statistik Fluffig

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