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- GdB von 50% auf 30% vom Landratsamt heruntergestuft, hat jemand Erfahrung damit?
GdB von 50% auf 30% vom Landratsamt heruntergestuft, hat jemand Erfahrung damit?
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Bianca.J
Community ManagerinGuter Ratgeber
Bianca.J
Community Managerin
Zuletzt aktiv am 05.02.26 um 16:41
Registriert seit 2020
2.807 Kommentare geschrieben | 12 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
29 der Antworten waren für die Mitglieder hilfreich
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Hallo @GSX1000,
danke für Ihren Beitrag. Eine Herabstufung des GdB, insbesondere von 50 auf 30, ist für viele Betroffene ein großer Einschnitt – nicht nur wegen möglicher Nachteilsausgleiche, sondern auch emotional. Oft kommt so ein Bescheid unerwartet und wirft viele Fragen auf.
Ihr Wunsch nach Erfahrungswerten ist absolut nachvollziehbar. Viele stehen vor der Frage, wie andere damit umgegangen sind, was sie unternommen haben und wie sie die Situation erlebt haben.
Könnt ihr diesem Mitglied weiterhelfen?
- Wurde euer GdB oder der eines Angehörigen ebenfalls herabgestuft?
- Wie habt ihr auf den Bescheid reagiert und wie habt ihr euch dabei gefühlt?
- Was hat euch geholfen, mit der Situation umzugehen oder Klarheit zu gewinnen 🌱?
Herzliche Grüße,
Bianca vom Carenity-Team
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Zuletzt aktiv am 05.02.26 um 13:50
Registriert seit 2017
518 Kommentare geschrieben | 7 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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@Bianca. J Ich selbst habe meinen GDB 50 seit 2006 und dies unbefristet. Eine Herabstufung ist noch nicht erfolgt. Generell ist ein sofortiger Widerspruch mit Rechtsanwalt notwendig. Damit wird die Herabstufung ausgesetzt und der gesamte muss neu bewertet werden. Bitte diese Schreiben welchen anderen geholfen hat genau durchlesen. https://www.vdk.de/assets/bundesverband/dokumente/Merkblaetter_WiMa/Herabsetzung_des_Grades_der_Behinderung-v2-20240116_115052.pdf
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Bettedette
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Bettedette
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Zuletzt aktiv am 05.02.26 um 19:17
Registriert seit 2024
Patient/in mit Fibromyalgie, seit 2024
Andere Krankheiten: Diabetes Typ 1, Arterielle Hypertonie + 3 andere Krankheiten
32 Kommentare geschrieben | 2 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
1 der Antworten waren für die Mitglieder hilfreich
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Hallo,eine Herabstufung habe Ich noch nicht gehabt.Aber Ich würde immer Widerspruch einlegen. Manchmal ist es sinnvoll sich beim VDK beraten zu lassen. Ich hatte durch meinen Widerspruch und den Gang zum Sozialgericht einen Vergleich erzielt und 50 Prozent erhalten.Widerspruch kann man innerhalb von 4 Wochen einreichen und die Begründung nachreichen
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BN
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GSX1000
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Zuletzt aktiv am 04.02.26 um 10:41
Registriert seit 2022
1 Kommentare geschrieben | 1 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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Ich suche Erfahrungswerte mit der Abstufung des GdB, hatte schon jemand damit zu tun und was habt ihr unternommen?
Freue mich auf Erfahrungswerte und Info`s von euch.
Gruß Bernd