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Brandaktuell - .Ab morgen-Cannabis auf Rezept
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koechli2606
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Ab morgen-Cannabis auf Rezept Patrick Hollstein, 09.03.2017 09:39 Uhr
Cannabis auf Rezept: Ab morgen können Ärzte schwerkranken Patienten Medizinalhanf verordnen. Foto: Bionorica
Berlin - Es ist soweit: Ab morgen können Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis auf Kassenrezept verordnen. Das entsprechende Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mitte Februar hat der Bundesrat der Freigabe zugestimmt.
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Teil 2 der Info:
Berlin - Nur noch wenige Tage, dann könnten schwerkranke Patienten mit einem Kassenrezept über Cannabis am HV-Tisch stehen. Mitte Februar hat der Bundesrat der Freigabe zugestimmt, sobald das Gesetz offiziell verkündet ist, dürfen Ärzte bei medizinischer Notwendigkeit Blüten oder Extrakt verordnen. Was ist zu tun, wenn eine entsprechende Verordnung in der Apotheke vorgelegt wird? Die wichtigsten Fakten im Schnellcheck.
Wie ist der Status quo?
Bislang waren nur Fertigarzneimittel auf Basis von Cannabis als verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft (Anlage III Betäubungsmittelgesetz, BtMG). Zubereitungen aus Cannabis waren verkehrs-, aber nicht verschreibungsfähig (Anlage II). Patienten brauchten eine Ausnahmeerlaubnis, um Cannabis zur medizinischen Selbsttherapie in einer Apotheke zu kaufen. Die Kassen übernahmen die Kosten dann nicht.
Was ändert sich jetzt?
Mit der Novellierung werden Cannabis-Zubereitungen den zugelassenen Präparaten gleichgestellt. Damit können sie zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Außerdem wird in der Betäubungsmittverschreibungsverordnung (BtMVV) klargestellt, dass Cannabis nicht nur als Zubereitung, sondern auch in Form von getrockneten Blüten verschrieben werden darf.
Welchen Patienten kann Cannabis verordnet werden?
Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht“ oder diese nach Einschätzung des behandelnden Arztes „unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“. Zweite Vorbedingung ist, dass „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht“.
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Teil 3 der Info:
Der mit Spannung erwartete Tag ist gekommen. Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, auch als Cannabis als Medizin Gesetz bekannt, ist gestern in Kraft getreten. Gleich am ersten Tag des neuen Gesetzes war unser Mitarbeiter Maximilian Plenert mit seinem neuen Rezept in der Apotheke. In diesem Video könnt ihr sehen, wie sich das Abholen der Medizin in der Praxis gestaltet und welche Unterschiede es zum bisherigen Verfahren bei der Versorgung von Patienten mit Ausnahmegenehmigungen gibt.
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Hallo,
ab morgen gibt es in Deutschland Cannabis auf Rezept!!!!
Hier die ersten Infos dazu.
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