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Seit 01.04. dürfen in Deutschland keine E-Zigaretten mehr an Jugendliche verkauft werden

Veröffentlicht am 04.04.2016 • Von Giovanni Mària

Seit 01.04. dürfen in Deutschland keine E-Zigaretten mehr an Jugendliche verkauft werden

Ab sofort: E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Ab 1. April dürfen in Deutschland keine E-Shishas und E-Zigaretten mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Das Gesetz soll den Nachwuchs vor schädlichen Stoffen schützen.

Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zum 1. April sind entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. "Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks, am Freitag.

Weil E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, waren sie bislang vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. "Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so Marks. Das jetzt in Kraft getretene Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel.

E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Fälschlicherweise haben sie oft den Ruf, eine völlig harmlose Alternative zum Tabakrauchen zu sein. Auf Jugendliche könnten sie auch wegen Geschmacksrichtungen wie Schokolade oder diversen Fruchtsorten attraktiv wirken.

Ab Mai Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Laut einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert.

Zum Jugendschutz beitragen sollen ab Mai dann zudem Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Mitte März billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz. Es schreibt vor, dass Warnbilder und aufklärende Texte künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken müssen. Bislang sind die Hersteller in Deutschland nur zu deutlich kleineren Warnhinweisen verpflichtet.

Quelle: spiegel.de

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Autor: Giovanni Mària, International Traffic Manager

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3 Kommentare


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Abgemeldeter Nutzer
am 05.04.16

Gut so!


Anwart
am 11.04.16

bäääh, immer diese Qualmerei, okay es ist mir eigentlich egal ob jemand raucht oder auch nicht, wenn das Rauchen mal allgemein verboten werden sollte dann geht dann würde in der illegalität  geraucht werden, und man muss auch mal sehen was dem deutschen Staat an Steuereinnahmen flöten ginge, und das will unser Staat ja nicht oder?


Freddy
am 11.04.16

Gut so, durch die Qualmerei wird nur die Luft verpestet. Wenn man sich mit Rauchern trifft, dann riechen

die Klamotten stark nach Rauch. Als Nichtraucher merkt man sofort jeden Zug Rauch. Was in den E-Shishas und Zigaretten an Mitteln verarbeitet wurde weiß man nicht. Es wurde in Gesundheits - Beiträgen im Fern-
sehen davor gewarnt.

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