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Opferentschädigungsgesetz...
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Eva_Be
Community Managerin
12.11.18 um 09:56
Guter Ratgeber
Danke @Bachbluete für den Hinweis für die Community!
LG,
Eva
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Eva, Community Managerin
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Liebe Community,
wer in Folge einer Straftat geschädigt ist, kann vom Versorgungsamt einen Antrag auf Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beantragen. Dieses ist unabhängig einer bestehenden Behinderung, welche ja üblich als GdB gekennzeichnet wird. Voraussetzung ist, dass der Täter verurteilt wurde... auch, wenn das nur auf Bewährung war.
Ab 30 GdS kann man zudem Antrag auf Versorgungsrente stellen, wenn man bspw. durch eine Vergewaltigung am Arbeitsplatz dann nicht mehr arbeiten kann. Leute mit einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund einer Straftat kann damit geholfen werden.
Scheut Euch nicht das zu beantragen, denn die Justitia macht ohnehin mehr Täterschutz statt Opferhilfe... das hab ich am eigenen Leib erfahren müssen.