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Warnungen für die Schweiz und umzu
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koechli2606
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koechli2606
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Steht zwar schon unter Warnungen für Werkzeug, aber sicherheitshalbe hier noch einmal - bevor noch etwas passiert...
Artikel vom · 27. Mai 2016
Rückruf- Sicherheitsrisiko bei Akku-Kettensäge KSA 20.18 LI der Marke AYCE
Hinweis:Die Kettensägen werden auch – zumindest über den Onlinehandel – in Deutschland angeboten! Nicht bekannt ist uns, ob die betroffenen Chargen auch hierzulande verkauft wurden
Die Jumbo-Markt AG informiert in freiwilliger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK) über ein Sicherheitsrisiko bei Akku-Kettensägen KSA 20.18 LI der Marke AYCE
Betroffener Artikel
Betroffenes Modell: KSA 20.18 LI.
Ausschliesslich die Chargen Nr. 1406 und 1412 sind vom Rückruf betroffen
SAP-Nr. 1254306
EAN 7613164311023
Artikelbezeichnung: AKKU-KETTENSÄGE KSA 20.18 LI, AYCE
Wie das Unternehmen mitteilt, ist die Schalterfunktion defekt. Der Motor läuft selbst bei ausgeschaltetem Gerät weiter. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar und kann Personen gefährden.
Jumbo bittet Kunden die im Besitz der erwähnten Kettensäge der Marke AYCE sind, diese nicht mehr zu verwenden und in eine JUMBO Filiale zurückzubringen. Der Kaufpreis wird zurückerstattet
Produktabbildung: Jumbo-Markt AG
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Übel.
koechli2606
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Rückruf: Listerien – Sieber ruft mehr als 200 verschiedene Wurstprodukte zurück
Artikel vom · 30. Mai 2016
Gut BartenhofGut PonholzLidlMERKURMy Best VeggieNetto Marken-DiscountNormaREWE Markt GmbHSieber GmbHTransgourmet QualityWurst- und Fleischerzeugnisse
Nachdem das bayrische Verbraucherschutzministerium bereits Ende letzter Woche vom Verzehr von Schinken- und Wurstprodukten der Firma Sieber aufgrund Listerienverdachtes abgeraten hatte (Link >), hat das Unternehmen mit Sitz in Geretsried nun eine Liste der vom Rückruf betroffenen Artikel veröffentlicht. Dieser zufolge ist auch die vegetarische Produktlinie betroffen, sowie einige Eigenmarken großer Discounter.
Auch Discounter in der Schweiz und Österreich sind von dem Rückruf betroffen
Die Sieber GmbH bittet Verbraucher, die Produkte zu vernichten. Von Rückerstattung der jeweiligen Kaufpreise keine Rede. Wir empfehlen daher die Rückgabe im Handel
Vom Verzehr untenstehender Produkte wird dringend abgeraten!
Betroffene Artikel
Vegetarischer Brotzeitsalat 180g
ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines oder mehrere dieser Produkte erworben haben, sollten unbedingt auf den Konsum verzichten
Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.
Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.
Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.
Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.
PDF – Schutz vor Infektionen mit Listerien
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koechli2606
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Neue dringende Warnung für Babynahrung:
Artikel vom · 1. Juni 2016
Rückruf-Bakterien in Bimbosan Säuglingsanfangsnahrung „Super Premium 1“
Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung
In der Bimbosan Säuglingsanfangsnahrung „Super Premium 1“ im Nachfüllbeutel wurde eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren. Das betroffene Produkt wurde umgehend vom Markt genommen.
Betroffener Artikel
Säuglingsanfangsnahrung „Super Premium 1“
Nachfüllbeutel 400 Gramm
Lotnummer: L 16185 und L 16191
Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.10.2017
Verkauft in Apotheken, Drogerien und Coop-Filialen
Die Bimbosan AG hat via die kantonale Lebensmittelkontrolle Solothurn das BLV informiert, dass bei internen Kontrollen in der Säuglingsanfangsnahrung „Super Premium 1“ eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter festgestellt wurde.
ACHTUNG ELTERN
Cronobacter können bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen. Eltern, die ihrem Kind vom betroffenen Produkt zu essen gegeben haben, sollten einen Kinderarzt aufsuchen, wenn das Kind gesundheitliche Beschwerden zeigt.
Rückgabe? Ja | Rückerstattung? Ja | Kassenbon notwendig? Nein |
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Eine neue Warnung vom 10.08.2016
Artikel vom · 9. August 2016
Rückruf-Nicht deklariertes Sulfit – Schweizer Handelskette Manor ruft BIO-Apfelringe zurück
Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung
Manor nimmt das Produkt Apfelringe BNP 60g (Artikelnummer 40430601) aus dem Sortiment, weil es Sulfit enthalten kann, ein Allergen, das nicht auf der Verpackung aufgeführt ist.
Produkt: Apfelringe BIO BNP 60g
Artikelnummer 40430601
Lot-Nummern L125654 + L123391
Verkaufspreis: CHF 5.40
Personen, die dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu konsumieren, sondern es in einem Manor Food Markt zurückzugeben, wo ihnen der Kaufpreis von CHF 5.40 (Artikelnummer 40430601 und Lot-Nummern L125654 + L123391) zurückerstattet wird.
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Eine Warnung vom 17.08.2016:
Artikel vom · 17. August 2016
Rückruf- Sulfit – Coop ruft Naturaplan Bio Riegel Mango 3x30g zurück
Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung
Die Schweizer Handelskette Coop ruft die Naturaplan Bio Riegel Mango 3x30g der Eigenmarke Coop zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei einer Kontrolle das nicht deklarierte Allergen Sulfit festgestellt, welches bei sensiblen Personen zu Unverträglichkeitsreaktionen führen kann.
Artikel: Coop Naturaplan Bio Riegel Mango
Inhalt: 3x30g
Artikelnummer 4.314.395
Preis 3.30 CHF
Mindesthaltbarkeitsdatum 09. Mai 2017
Betroffene Verkaufsstellen: Coop-Supermärkte, Coop-City-Warenhäuser, Coop@home
Kunden, welche dieses Produkt bei sich zu Hause haben und sensibel auf Sulfit reagieren, sind gebeten, dieses nicht zu konsumieren und in ihre Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Verkaufspreis wird zurückerstattet.
Die betroffene Ware ist nicht mehr im Verkauf
In sämtlichen Verkaufsstellen wurde der Verkauf des Artikels eingestellt. Die Kundschaft wird gebeten, den betroffenen Artikel nicht zu konsumieren, sofern eine Unverträglichkeit auf Sulfite besteht. Die Ware kann in die Verkaufsstellen zurückgebracht werden, der Verkaufspreis wird zurückerstattet.
Weitere Informationen
Für weitere Auskünfte können sich die Kundinnen und Kunden an den Coop Konsumentendienst wenden unter der Tel. Nr. 0848 888 444 (aus der Schweiz)
Die Kantonale Vollzugsbehörde und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden von Coop informiert
Infobox Sulfit
Sulfite werden häufig als Konservierungsmittel in Wein, Trockenobst und Kartoffelprodukten eingesetzt. Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegen Sulfite können schon bei Konsum geringer Mengen Unverträglichkeitsreaktionen wie etwa Bronchospasmen und Asthma, anaphylaktoide Reaktionen, Urticaria und niedrigen Blutdruck zeigen
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Eine Warnung vom 24.08.2016:
Artikel vom · 23. August 2016
Falschdeklaration des Produzenten Migros nimmt „Schweizer Wachteleier aus Bodenhaltung“ zurück
EierMigros-Genossenschafts-Bund
Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung
Die Schweizer Migros nimmt den Artikel „Schweizer Wachteleier aus Bodenhaltung“ zurück, nachdem bekannt wurde, dass der Produzent teilweise falsche Deklarationen angebracht hatte. Demnach hatte dieser Ware aus Spanien zugekauft und als „Schweizer Wachteleier aus Bodenhaltung“ gekennzeichnet. Die Migros hat daraufhin sofort einen Liefer- und Verkaufsstopp veranlasst und verkauft derzeit keine Wachteleier mehr
Der Produzent hat gegenüber der Migros zugegeben, dass er bei grosser Nachfrage Wachteleier aus Spanien importierte und diese als Bodenhaltungs-Eier von seinem eigenen Betrieb im Kanton Thurgau kennzeichnete. Für die Migros ist ein solches Vorgehen inakzeptabel.
Da bei den bisher verkauften Eiern möglicherweise die Herkunft und allenfalls auch die Produktionsbedingungen falsch deklariert sind, können Kundinnen und Kunden die Wachteleier in jede Filiale zurückbringen und erhalten den Verkaufspreis zurückerstattet.
Die zuständige Behörde ist informiert, eine Gefährdung der Gesundheit besteht nicht
Produktabbildung: Migros-Genossenschafts-Bund
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Eine Warnung vom 27.08.2016:
Artikel vom · 26. August 2016
Rückruf- Listerien – Migros ruft vier Gorgonzola-Produkte zurück
CetraKäseMigros-Genossenschafts-Bund
Bei Stichprobenkontrollen von Gorgonzola Selezione Reale 200 g des Lieferanten Cetra wurden krankheitserregende Listerien nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Aus Sicherheitsgründen ruft die Migros vorsorglich vier Gorgonzola Produkte des Lieferanten Cetra zurück.
Produkt: Gorgonzola Selezione Reale
Gewicht: 200 g
Artikel-Nr.: 2125.872.000.00
Verkauf via: In allen M-Filialen der Schweiz, ohne Migros Zürich
Produkt: Gorgonzola Selezione Reale
Gewicht: 200 g
Artikel-Nr.: 2125.823.240.00
Verkauf via: Migros Zürich
Produkt: Gorgonzola Piccante Reale
Gewicht: 200 g
Artikel-Nr.: 2125.845.000.00
Verkauf via: Migros Tessin
Produkt: Gorgonzola Gran Riserva
Gewicht: 200 g
Artikel-Nr.: 2125.849.000.00
Verkauf via: Migros Tessin
Die Migros bittet Ihre Kundinnen und Kunden, die aufgeführten Gorgonzola-Produkte aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu konsumieren. Listerien können gesundheitliche Konsequenzen haben. In Einzelfällen können grippeartige Symptome (Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit) auftreten.
Schwangeren Frauen sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem, bei denen die beschriebenen Symptome auftreten, wird empfohlen, sofort einen Arzt aufzusuchen. Die Kundinnen und Kunden können die aufgeführten Gorgonzola-Produkte in eine Migros-Filiale zurückbringen und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet.
Alle weiteren Gorgonzola-Artikel im Migros-Sortiment sind von diesem Rückruf nicht betroffen
Produktabbildung: Migros-Genossenschafts-Bund
ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines oder mehrere dieser Produkte erworben haben, sollten unbedingt auf den Konsum verzichten
Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.
Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.
Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.
Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.
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Hygieneartikel / Schweiz
Artikel vom · 3. Mai 2016
Öffentliche Warnung-Krankheitserregender Keim in Waschschaum „DiaClin – BodyWash“
DiaClinHygieneartikel
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor krankheitserregenden Keimen im kosmetischen Produkt Waschschaum „DiaClin – BodyWash“. Wie die Behörde mitteilt, wurde in dem für Diabetiker entwickelten Waschschaum eine mikrobiologische Kontamination mit dem krankheitserregenden Keim Klebsiella pneumoniae festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung kann insbesondere für Personen mit einem geschwächten Immunsystem (beispielsweise hospitalisierte Personen oder Diabetiker mit einer verminderten Abwehr) nicht ausgeschlossen werden. Das BLV empfiehlt, diesen Waschschaum nicht zu verwenden. Das betroffene Produkt wurde sofort vom Markt genommen und ein Rückruf veranlasst.
Betroffener Artikel
Produkt: DiaClin – BodyWash – Entwickelt für Diabetiker
Inhalt: 150 ml
Produktionscharge: 14H271
Haltbarkeitsdatum: 08-2017
Die Importfirma HYGIS hat via dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Waadt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die Kontamination des Waschschaumes für Diabetiker durch Klebsiella pneumoniae informiert. Das Produkt wurde in diversen Drogerien und Apotheken in der Schweiz verkauft. Dabei ist ausschliesslich die unten angegebene Charge vom Rückruf betroffen.
Klebsiella pneumoniae können bei geschwächtem Immunsystem in Kombination mit trockener und geschädigter Haut eine Infektion oder Hautirritation auslösen. Daher empfiehlt das BLV den Personen, welche diesen Waschschaum mit der oberhalb genannten Produktionscharge und Haltbarkeit gekauft haben, das Produkt nicht zu verwenden. Personen, die dieses Produkt bereits angewendet haben, sollen bei Auftreten der oben genannten Symptome ihren Hausarzt konsultieren.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Internet: http://www.blv.admin.ch
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