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Was hat sich zum Januar 2023 geändert?
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Karin66
Guter Ratgeber
Ich finde nicht alle dieser Änderungen gut - vor allem die immer mehr zunehmende Digitalisierung (elektronische Patientenakte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung...) ist ein zweischneidiges Schwert: es soll zwar vieles erleichtern, macht aber auch den Patienten leider immer "gläserner" und somit angreifbarer! Denn das Thema Datenschutz und vor allem die Sicherheit der Daten sind ja ein ganz eigenes Thema. Ich persönlich werde so wenig wie möglich in dieser elektronischen Patientenakte speichern, weil ich dem System viel zu wenig traue. Und die meisten Ärzte sind auch noch gar nicht wirklich darauf eingestellt - ist also eigentlich immer noch eine riesige Baustelle!
Was die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung angeht, frage ich mich: wofür schon wieder? Ich muss leider mittlerweile immer mehr zuzahlen, sei es nun bei den Rezepten oder auch bei Behandlungen, die für gesetzlich Versicherte gar nicht erst oder nur teuer angeboten werden. Eine Ungerechtigkeit angesichts der immer höher werdenden Lebenshaltungskosten, wenn man sich keine teure Privatversicherung leisten kann!
Gut dagegen ist die Erweiterung der ärztlichen Zweitmeinung, denn man sollte gerade bei schwerwiegenden Eingriffen nicht nur einem Arzt vertrauen!
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Carpe Diem - Leben und Leben lassen...
Bianca.J
Community ManagerinGuter Ratgeber
Hallo @bienchen23 @Service @biggi1964 @Manuela56 @Kurtheinz @Ninekara81 @MelanieS @BiancaArlette @robert @Daniela_93 @Irmiko @KirstenG - was haltet ihr denn von den Änderungen zu Beginn des Jahres 2023?
Herzliche Grüße,
Bianca vom Carenity-Team
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Service
Botschafter-MitgliedGuter Ratgeber
@Bianca.J Wir haben mit dem Verlust unseres Rheumatologen und Hausarztes zu kämpfen, der am 31.12.2022 seine Praxis geschlossen hat. Des Weiteren über die immer weiter steigenden Preisen. Auch die Medikamentenbereitstellung ist durchaus schwieriger geworden.
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bienchen23
Botschafter-MitgliedGuter Ratgeber
Wie immer gibt es gute und schlechte Neuerungen. Das die Krankenkassenbeiträge immer weiter steigen ist natürlich nicht gut. Man weiß bald nicht mehr wie man alles bezahlen soll. Die Einführung des E Rezeptes und auch die fortschreitende Digitalisierung ist ein Fortschritt und vereinfach vieles. Die elektronische Patientenakte verhindert vielleicht doppelte Untersuchungen. Was wiederum die Kassen weniger belastet, vielleicht. Also alles ein wenig positiv und aber auch negativ
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bienchen23
Botschafter-MitgliedGuter Ratgeber
@Karin66
Ich gehe davon aus, das wir uns mit der digitalen Welt abfinden müssen. Datenschutz ist das größte Problem überhaupt. Egal in welchem Bereich. Es wird immer einen Weg geben den zu umgehen.
LG Birgit
Karin66
Guter Ratgeber
@bienchen23
Das fürchte ich allerdings auch. Und daher möchte ich auch gerade meine Gesundheitsdaten nicht so einem Stück Plastik oder gar eine App auf dem Handy anvertrauen...
Viele Grüße
Karin
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Service
Botschafter-MitgliedGuter Ratgeber
@bienchen23 Datenschutz ist das höchste Gut überhaupt. Ich bin Datenschutzverantwortlicher im DVMB Thüringen und habe einige Schulungen besucht. Natürlich wird es immer wieder Versuche geben, dies zum umgehen. Aber auch der eigene Anteil zum Datenschutz sollten manche einmal gründlich überdenken( Verhalten und Preisgabe im Internet.
Karin66
Guter Ratgeber
@Service
Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen! Dubiosen "Gewinnspielen" etwa sollte man erst gar keine Chance geben (insbesondere, wenn hier sehr viele sogenannte "Sponsoren" der Preise aufgeführt werden...), denn hier gewinnt man rein gar nichts, sondern wird anschließend mit "Newslettern" geradezu bombardiert! Selbst (oder gerade) wenn diese von "namhaften" Anbietern wie Verlagen oder Technikanbietern stammen: Finger weg!
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Bianca.J
Community ManagerinGuter Ratgeber
Hallo @anbode @Mr.Gallium @Thymom23 @Zimmermann @Alexludwig @hgs1956 @Karlbue - was haltet ihr von den Änderungen für das Jahr 202? Findet ihr sie gut?
Herzliche Grüße,
Bianca vom Carenity-Team
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Bianca.J
Community ManagerinGuter Ratgeber
Liebe Mitglieder,
zum 01. Januar dieses Jahres haben sich im Gesundheitsbereich wieder einige Dinge geändert. Hier ist eine kleine Zusammenfassung:
Seit 2022 ist der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen für alle Ärzte verbindlich. Ab 2023 sind auch Arbeitgeber verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 % des Bruttolohns, die private Krankenversicherung (PKV-Verband) erhöht die Beiträge der Krankversicherung um durchschnittlich 3,7 %
Anstieg auf 59.850 € im Jahr (monatlich 4.987,50 €) und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 € (monatlich 5.550 €).
Die Kinderkrankregelung wurde bis zum 7. April verlängert. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat demnach Anspruch auf maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Arbeitstage oder – bei mehreren Kindern – auf maximal 130 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettogehalts.
Ab 1. Januar 2023 haben Patientinnen und Patienten auch Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor einer geplanten Entfernung der Gallenblase. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den Eingriffen zur Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, an Gaumen- oder Rachenmandeln, an der Wirbelsäule, bei einer Gebärmutterentfernung oder bei Herzrhythmusstörungen, bei denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird. Ebenso sind Zweitmeinungen bei Gelenkspiegelungen an der Schulter und bei Implantation einer Knieendoprothese gesetzlich möglich.
2023 wird die elektronische Patientenakte (ePA) um neue Funktionen erweitert. Ab 2023 können Versicherte in ihrer ePA weitere medizinische Informationen wie Daten zur Arbeitsunfähigkeit in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten oder digitale Gesundheitsanwendungen speichern.
Zum 1. Februar 2023 wird die Verwendung des elektronischen Kostenvoranschlags in der Augenoptik verpflichtend. Die Übertragung per Fax entspricht nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen. Zudem sollen Prozesse vereinfacht werden.
Bis zum Frühjahr 2023 soll die Einführung des E-Rezepts laut Plan bundesweit abgeschlossen sein. Das Einlösen per „rosa Zettel“ ist aber auch mit Einführung des E-Rezeptes weiterhin möglich.
Quellen: EVG, der niedergelassene Arzt
Was haltet ihr von diesen Änderungen?
Herzliche Grüße,
Bianca vom Carenity-Team