Wir haben vom 24. September bis 12. Oktober 2020 eine Umfrage auf der Carenity-Plattform durchgeführt, um alle Fragen zu sammeln, die die Mitglieder zu COVID-19 haben könnten. 96 Mitglieder nahmen daran teil.In diesem Artikel beantworten wir alle Ihre Fragen zu den folgenden Themen: Wer sind die Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung, aber auch aufgrund ihrer Behandlung am meisten gefährdet sind? Wer kann für eine Maskenbefreiung in Frage kommen? Kann man gegen COVID-19 geimpft werden? Wie lange müssen wir in Isolation bleiben, wenn Sie mit jemandem in Kontakt gekommen sind, der positiv auf COVID-19 getestet wurde? Können wir unsere Arbeitgeber bitten, von zu Hause aus zu arbeiten?Entdecken Sie die Antworten unten!
COVID-19 und chronische Krankheit: Wer hat ein höheres Risiko?
Mit dem Fortschreiten der COVID-19-Pandemie und der Entwicklung des Verständnisses in den letzten Monaten haben sich auch die Kriterien zur Identifizierung von Personen mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung einer schweren Form der Infektion entwickelt.
Gegenwärtig gibt es zwei Stufen des höheren Risikos: hohes Risiko (klinisch extrem anfällig) und mäßiges Risiko (klinisch anfällig).
Was macht ein hohes oder mäßiges Risiko aus?
Sie gelten als Hochrisiko (klinisch extrem gefährdet), wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:
- Sie haben eine Organtransplantation erhalten
- Sie unterziehen sich einer Chemotherapie oder einer Antikörperbehandlung gegen Krebs, einschließlich einer Immuntherapie
- Sie befinden sich in einer intensiven Strahlentherapie (radikale Strahlentherapie) bei Lungenkrebs
- Sie erhalten gezielte Krebsbehandlungen, die das Immunsystem beeinflussen können (wie Proteinkinase-Inhibitoren oder PARP-Inhibitoren)
- Sie haben Blut- oder Knochenmarkkrebs (z.B. Leukämie, Lymphom oder Myelom)
- Sie hatten in den letzten 6 Monaten eine Knochenmark- oder Stammzellentransplantation oder nehmen immer noch immunsuppressive Medikamente ein
- Ihnen wurde von einem Arzt mitgeteilt, dass Sie an einer schweren Lungenerkrankung leiden (wie z.B. zystische Fibrose, schweres Asthma oder schwere COPD)
- Sie haben eine Erkrankung, bei der Sie ein sehr hohes Risiko haben, Infektionen (wie SCID oder Sichelzellen) zu bekommen
- Sie nehmen Medikamente ein, die die Wahrscheinlichkeit von Infektionen deutlich erhöhen (z.B. hochdosierte Steroide oder immunsuppressive Medikamente)
- Sie haben eine schwere Herzerkrankung und sind schwanger
Sie gelten als Personen mit mäßigem Risiko (klinisch gefährdet), wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:
- Sie sind 70 Jahre oder älter
- Sie haben eine Lungenerkrankung, die nicht schwerwiegend ist (z.B. Asthma, COPD, Emphysem oder Bronchitis)
- Sie haben eine Herzkrankheit (z.B. Herzinsuffizienz)
- Sie haben Diabetes
- Sie haben eine chronische Nierenerkrankung
- Sie haben eine Lebererkrankung (z.B. Hepatitis)
- Sie leiden an einer Erkrankung des Gehirns oder der Nerven (wie Parkinson, Motoneuronen, Multiple Sklerose oder Zerebralparese)
- Sie leiden an einer Krankheit, die ein hohes Infektionsrisiko mit sich bringt
- Sie nehmen Medikamente ein, die das Immunsystem beeinflussen können (z.B. niedrige Dosen von Steroiden)
- Sie sind sehr fettleibig (ein BMI von 40 oder mehr)
- Sie sind schwanger
Hier finden Sie alle unsere Artikel, die sich mit COVID-19 und chronischen Krankheiten befassen:
Welche Behandlungen sind Gegenstand von Leitlinien im Zusammenhang mit COVID-19?
Nicht-steroidale entzündungshemmende Medikamente:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es nach Ansicht des NHS keine stichhaltigen Beweise dafür, dass NSAR (Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac, hochdosiertes Aspirin) das Coronavirus (COVID-19) verschlechtern können. Bis zum Vorliegen weiterer Informationen wird jedoch die Einnahme von Paracetamol zur Behandlung von Symptomen empfohlen, sofern vom Arzt nicht anders angegeben. Wenn Ihnen für Ihre chronische Erkrankung NSAIDS verschrieben wurde, dürfen Sie die Einnahme nicht abbrechen, ohne vorher Ihren Arzt telefonisch oder per Telekonsultation zu konsultieren.
Immunsuppressive Behandlung, Biotherapie oder Kortikosteroide:
Wenn Sie von einer Autoimmun- oder Autoentzündungserkrankung betroffen sind und unter immunsuppressiver Behandlung, Biotherapie oder Kortikosteroiden stehen:
Sie sollten Ihre chronische Behandlung, ob immunsuppressiv oder nicht, niemals abbrechen oder ändern, ohne vorher Ihren Arzt zu konsultieren. Dies könnte zu einer Verschlechterung Ihres Zustandes und zu spezifischen Komplikationen führen. Sie wird Sie auch nicht vor dem Coronavirus schützen.
Bei bestimmten COVID-19-Patienten kann es möglich sein, die Einnahme von Kortikosteroid-/Immunsuppressiv-/Biologika vorübergehend einzustellen, um das Risiko schwerer Komplikationen zu verringern, jedoch nur unter ärztlicher Aufsicht. Entscheidungen sollten von Fall zu Fall mit einem Arzt getroffen werden.
Wenn Sie Krebs haben, empfiehlt die Macmillan Cancer Support:
Sie sollten Ihren Behandlungs- und Pflegeplan wie mit Ihrem Gesundheitsteam vereinbart fortsetzen
Wenn Sie sich in der Nachsorge befinden, beachten Sie die allgemeinen Hinweise und wenden Sie sich an Ihren Arzt, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.
Wenn Sie sich in der Nachsorge nach einer Krebserkrankung befinden, insbesondere in einem Krebszentrum, kann bei aktiven Epidemieausbrüchen eine vorübergehende Unterbrechung Ihrer Behandlung empfohlen werden
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen
Habe ich einen Anspruch darauf, von zu Hause aus (im Home-Office) zu arbeiten?
Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht. Arbeitnehmer können dies jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die Option kann sich zudem aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.
Ich gehöre aufgrund meiner chronischen Erkrankung zu der Risikogruppe. Muss ich trotzdem zu Arbeit?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitsfähig sind und deren Betrieb arbeitet, sind grundsätzlich verpflichtet zur Arbeit zu erscheinen. Was aber konkret gemacht werden muss, um die Risikogruppen zu schützen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei einer Pandemie sind aufgrund der Übertragungswege, die einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich stark betroffen. Oft kennt der Arbeitgeber die Vorerkrankungen seiner Beschäftigten nicht und braucht sie auch nicht zu kennen. Jedoch ist er nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden oder gering gehalten wird.
Welche Vorsorgemaßnahmen muss mein Arbeitgeber ergreifen?
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Je nach Art des Betriebes – etwa in einem Betrieb mit viel Kundenkontakt – kann aus der Schutzpflicht zu einer konkreten Verpflichtung, zum Beispiel Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen, folgen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten in Bezug auf die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen zu unterweisen.
Was passiert, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?
Ist der Beschäftigte aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus arbeitsunfähig erkrankt und somit an seiner Arbeitsleistung verhindert, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von sechs Wochen. Nach diesem Zeitraum haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.
Wie kann man sich auf das COVID-19 testen lassen?
Es gibt verschiedene Arten von Tests:
- Der virologische Test (RT-PCR): Er ermöglicht es, festzustellen, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Coronavirus ist. Sie wird durch einen Nasenabstrich durchgeführt.
- Der serologische Test: Mit ihm kann festgestellt werden, ob eine Person eine Immunreaktion entwickelt hat, nachdem sie mit dem Virus in Kontakt gekommen ist. Dieser Test weist das Vorhandensein von Antikörpern durch Entnahme einer Blutprobe nach.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Wie kann man sich auf das Coronavirus testen lassen?
Wann muss ich in behördlich angeordnete Quarantäne?
In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben.
Dies ist der Fall, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer Person mit einer laborbestätigten Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hatte. Ein enger Kontakt bedeutet hauptsächlich, dass man mindestens 15 Minuten mit der oder dem Erkrankten gesprochen hat bzw. in Kontakt mit dessen Sekreten gekommen ist, wie etwa durch Anniesen oder Anhusten, während diese Person ansteckend war.
Wenn man beispielsweise in den letzten 14 Tagen nur im gleichen Raum mit einem COVID-19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird keine Quarantäne angeordnet, da dann ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht.
Wer Kontakt zu einer Person hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson und hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch. Mehr Informationen gibt die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Maskenpflicht: Kann ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten? Wie kann ich verhindern, dass meine Brille beschlägt? Wie vermeide ich Hautprobleme?
Für wen gilt eine Ausnahme bei der Maskenpflicht?
Seit dem 27. April gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Berlin erweitert ab dem 29. April 2020 die Maskenpflicht auf Geschäfte (war bisher das einzige Bundesland, in dem eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist).
Doch wie sieht es eigentlich aus: Wer muss wirklich einen Mundschutz im Einzelhandel und im ÖPNV tragen? Gilt die Maskenpflicht auch schon für Kinder? Was gilt für Fahrer und Verkäufer? Und was, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme das Tragen einer Maske unzumutbar wäre – weil es etwa zu schweren Atembeschwerden käme? Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich
In allen Bundesländern gelten Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Maskenpflicht mittlerweile in den meisten Bundesländern nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel: Wie kann man sich auf das Coronavirus (COVID-19) testen lassen?
Wie kann ich verhindern, dass meine Brille mit einer Maske beschlägt?
Während Masken aufgrund ihres heißen oder unbequemen Charakters bereits eine Herausforderung an sich selbst darstellen, haben Brillenträger unter Umständen eine zusätzliche Hürde, um sich an sie zu gewöhnen: beschlagene Gläser.
Brillen neigen dazu, beim Tragen einer Maske zu beschlagen, und zwar aufgrund einer einfachen wissenschaftlichen Erklärung: Wenn warme Luft (wie Ihr Atem) auf eine kalte Oberfläche (wie Ihre Linsen) trifft, kann sich Kondenswasser bilden. Hier sind ein paar Tipps, um dies zu verhindern:
- Verwenden Sie Ihre Brille, um Ihre Maske dicht abzuschliessen: Wenn Sie Ihre Maske weiter oben auf der Nase tragen, können Sie Ihre Brille über den oberen Teil der Maske legen, um die Maske geschlossen abzudichten und den Austritt der warmen Luft zu verhindern.
- Achten Sie darauf, eine gut sitzende Maske zu wählen: Eine Maske mit einem Nasensteg kann dazu beitragen, dass die warme Luft oben aus der Maske entweicht und Ihre Gläser beschlägt. Sie können Masken kaufen, die einen Nasenrücken haben oder an das Gesicht angeformt werden können. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Maske selbst anzufertigen, können Sie einen Pfeifenreiniger oder eine Drehkrawatte in das Oberteil nähen, damit es an die Nase angepasst werden kann.
- Spülen Sie Ihre Linsen mit Seife und Wasser ab: Waschen Sie Ihre Linsen einfach mit Seifenwasser und lassen Sie sie an der Luft trocknen oder wischen Sie sie mit einem trockenen Tuch ab. Die Seife hinterlässt einen dünnen Film, der als Barriere gegen Kondenswasser wirkt. Einige Brillengläser können mit einer speziellen Beschichtung versehen sein. Erkundigen Sie sich also unbedingt bei Ihrem Optiker, bevor Sie es versuchen!
- Verwenden Sie ein Anti-Beschlag-Tuch oder -Spray: Einige Chemiker oder Optiker verkaufen möglicherweise spezielle Sprays oder Tücher für genau diesen Zweck. Überprüfen Sie die Inhaltsstoffe, bevor Sie es ausprobieren, damit sie nicht die Beschichtungen auf Ihren Linsen beschädigen oder Ihre Augen verletzen.
Wie vermeidet man Hautprobleme, die durch das Tragen einer Maske verursacht werden?
"Gesichtshaut ist physiologisch nicht für das Tragen einer Maske geeignet. Sie ist dünn und reagiert schneller auf Abschürfungen", erklärt die Dermatologin Dr. Radostina Bachvarova. Sie fährt fort: "Die Reibung der Maske an den empfindlichen Bereichen des Gesichts, insbesondere an der Nasenspitze, wo einige Masken, die mit einem Stahlstab ausgestattet sind, aufliegen. Dies reizt die Haut und schädigt die natürliche Hautbarriere. Wenn diese Hautbarriere geschädigt wird, treten Hautprobleme auf".
Die häufigsten Hautprobleme, die auftreten können, sind
- Ekzem: auch atopische Dermatitis genannt, das ist eine Hautentzündung, die durch Juckreiz in den Bereichen, in denen die Maske sitzt, entstehen kann, d.h. Juckreiz und damit verbundene Rötung.
- Psoriasis des Gesichts: Wiederholtes Reiben von der Maske kann die Haut reizen, es können Plaques Psoriasis auftreten.
- Akne und Rosazea: Akne und Rötungen auf der Haut erscheinen als Folge wiederholter Reibung der Maske auf der Haut und werden durch Hitze und Schwitzen verschlimmert.
Hier sind ein paar Tipps, die Ihnen helfen sollen, mit dem Tragen einer Maske zurechtzukommen:
- Erfrischen Sie Ihr Gesicht regelmäßig (mit einem Thermalwasserspray)
- Viel Wasser trinken
- Für Männer: Rasieren Sie Ihren Bart
- Weniger Make-up auftragen
- Wählen Sie anti-irritierende Feuchtigkeitscremes, die morgens und abends aufgetragen werden
- Reinigen Sie Ihre Haut mit einem pH-neutralen oder leicht säurehaltigen Produkt, um das Gleichgewicht der Mikrobiota der Haut wiederherzustellen
- Vermeiden Sie Neoprenmasken, insbesondere für Latexallergiker, synthetische Materialien oder Masken, die sehr farbenfroh sind und irritierende Farbstoffe oder Substanzen enthalten. Wählen Sie stattdessen eine chirurgische Maske oder eine Stoffmaske aus Baumwolle und in einer neutralen, hellen Farbe.
Können Atembeschwerden beim Tragen einer Maske vermieden werden?
Menschen mit Asthma, COPD, zystischer Fibrose, Lungenfibrose oder Bronchitis sollten bei der Wahl der Maske aufpassen. "Eine zu luftdichte Maske, wie z.B. eine Atemschutzmaske, wird über einen längeren Zeitraum schwer zu tragen sein", sagt Allergologin Dr. Sophie Silcret-Grieu.
Für Menschen, die unter Atembeschwerden leiden, ist es daher ratsam, bei der Wahl einer Maske vorsichtig zu sein, "vorzugsweise eine chirurgische Art, aber am besten probiert man mehrere Modelle aus und entscheidet sich für diejenige, die am besten zu einem passt", empfiehlt die Ärztin.
Werde Sich nach einer Infektion mit COVID-19 immun?
Es ist jetzt eine Gewissheit: Sie können sich zweimal mit COVID-19 anstecken und beim zweiten Mal sogar kränker werden. Diese Fälle einer erneuten Ansteckung sind immer noch sehr selten, werfen jedoch viele Fragen zur Dauer der Immunität und zum Verlauf der Pandemie auf.
Laut der medizinischen Fachzeitschrift
The Lancet Infectious Diseases wurden bisher weltweit fünf Fälle bestätigt: in Hongkong (dies war der erste, der am 24. August bekannt gegeben wurde), Belgien, den Niederlanden, Ecuador und im US-Bundesstaat Nevada.
Bei Patienten in Nevada und Ecuador war die zweite Infektion schwerer als die erste, während dies bei den anderen drei nicht der Fall war. Für Wissenschaftler ist die Tatsache, dass der Patient in Hongkong beim zweiten Mal keine Symptome entwickelte, ein Zeichen dafür, dass sein Immunsystem gelernt hat, sich nach der ersten Infektion zu verteidigen - seine zweite COVID-19-Infektion war zufällig entdeckt worden, dank eines Screening-Tests am Flughafen, als er aus Europa zurückkehrte.
Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, sollten daher weiterhin alle möglichen Vorsichtsmassnahmen treffen, einschliesslich sozialer Distanzierung, Tragen einer Maske und Händewaschen, da eine erneute Infektion möglich ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Teilnahme an dieser wichtigen Umfrage, die es uns ermöglicht hat, Ihre Fragen zu beantworten. Wir sind bestrebt, Ihnen die relevantesten Informationen zu übermitteln, und durch diese Umfrage konnten wir dies tun.
Bitte zögern Sie nicht, uns mitzuteilen, ob weitere Umfragen dieser Art für Sie von Interesse sein könnten.
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