Fusspflege
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Hallo Anwart ,
zu dem Thema habe ich das hier gefunden:
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Liegt eine medizinische Notwendigkeit für eine Fußpflege mit entsprechender Verordnung vom Arzt vor, werden die Kosten für eine Behandlung beim Podologen von der Krankenkasse übernommen. Das ist etwa bei Diabetikern der Fall, die öfter als gesunde Menschen unter Pilzerkrankungen leiden und entsprechend behandelt werden müssen. Die Dauer der Behandlung "erfolgt in Absprache mit dem behandelnden Arzt in regelmäßigem Abstand drei- bis viermal innerhalb von sechs Wochen und nimmt 40 bis 50 Minuten in Anspruch", informiert "gesundheit.de".
Auch vorsorglich, also ohne medizinischen Grund, kann eine medizinische Fußpflege in Anspruch genommen werden, dann allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht. In diesem Fall müssen Sie – je nach Dauer der Anwendung – mit rund 25 Euro pro Behandlung rechnen.
Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen ab 1. Juli 2002 mit ihrer Krankenkasse abrechnen
Ab 01.07.2002 ist die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft. Was ergibt sich für Sie, als betroffener Diabetiker daraus? Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben anliegend an das Bundessozialgerichtsurteil aus dem Jahre 1998 die fußtherapeutischen Maßnahmen zum Jahr 2002 in die Positivliste aufgenommen. Hieraus ergibt sich, dass zum 01.07.2002 podologische Leistungen an den Füßen der Diabetiker mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.
Jedoch können nur zugelassene Praxen diese Leistung abrechnen. Um eine Krankenkassenzulassung zu bekommen benötigt man eine Genehmigung, die folgende Kriterien beinhaltet. Der Therapeut muss nach § 1 des Podologengesetzes eine Berechtigung zum führen den Berufsbezeichnung nachweisen. Des Weiteren muss die Praxis bestimmte Qualitäts- und Strukturmerkmale aufweisen. Im Einzelnen müssen 2 Behandlungsräume baulich von einander getrennt nachzuweisen sein. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sollen in erster Linie der Qualitätssicherung sowie der strikten Einhaltung der Hygienevorschriften dienen.
Was muss erfüllt werden, damit Sie als Diabetiker mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können?
- Sie benötigen eine Verordnung von einem Facharzt. Diese Verordnung muss auf dem Rezeptblatt Muster 13 erfolgen.
- Auf dem Rezeptblatt muss die Diagnose Diabetes mellitus erfolgen, sowie Angio- und Neuropathie oder die Mischform diagnostiziert sein, nur Diabetiker mit diesen Spätkomplikationen sind von Seiten der Krankenkassen zur Abrechnung zugelassen.
- Es können nur zwei Leistungen an Ihren Füßen krankenkassenmäßig abgerechnet werden.
a) Nagelbehandlung bei Nagelveränderungen
b) Hornhautbehandlungen
Weitere Behandlungen, wie Hühneraugen, z. B. sind nicht rezeptlich zu verordnen. - Alle Behandlungen können nur am Fußstadium Wagner 0 verordnet werden. (Wagner 0, geschlossene Haut, keinerlei Verletzungen.)
- Eine 15%ige Zuzahlung von den Patienten muss erfolgen.
- Der Patient muss bei der Abrechnung nicht in Vorkasse stehen.
- Es sind nur podologische Leistungen zu verordnen. Sollten auf der Verordnung folgende Texte erscheinen:
Fußpflege bei Diabetes, sind diese Verordnungen unzureichend. - Die Behandlungen sind nicht budgetiert.
Nachfolgend zeige ich ein Muster an Verordnungstexten auf:
podologische Nagel- und Hornhautbehandlung bei Diabetes mellitus Typ 2 Angiopathie, alle 3 Wochen.
Diese Maßnahme soll die längst überfällige Umsetzung der Qualitätssicherung der Fußversorgung der Diabetiker sichern, um somit die Amputationsrate in Deutschland zu senken.
Quelle: http://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2002/020616.html
Schönen Sonntag!
LG
Andrea
Anwart
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Anwart
Zuletzt aktiv am 14.12.18 um 16:47
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Danke Andrea,
da werde ich doch mal vorsprachig beim Onkel Doc werden
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Gerne hören lassen, was dabei rausgekommen ist, Anwart .
koechli2606
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koechli2606
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Dazu noch zwei Beiträge auf derselben Seite:
Fußprobleme bei Diabetes - Amputationen vermeiden:
http://www.diabsite.de/infos/experten/interviews/051110-pralle.html
und
Das diabetische Fußsyndrom:
http://www.diabsite.de/infos/experten/interviews/000417-fiesselmann.html
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Zum Thema Fußamputationen gibt es auch ein eigenes Thema:
https://member.carenity.de/discussions/Fusamputationen_waren_haufig_vermeidbar...-503
Anwart
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Anwart
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sobald ich beim Doc war werde ich darüber berichten
LG
Freddy
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Zuletzt aktiv am 05.10.24 um 22:19
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Ich habe auch bei meiner Hausärztin nachgefragt, Podologische Fußbehandung auf Rezept bekommen nur Insulinpflichtige Diabetiker.
Diese Insulinpflich ist auch in der neuen Gesetzesvorlage festgeschrieben.
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Freddy
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Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege. Ich gehe zu einer qualifizierten Podologin. Sie hat zwar in den letzten 3 Jahren 2x die Gebühren um jeweils 2,00 Euro erhöht. Bekomme gute Behandlung und Beratung für alles "nur" 18,00 Euro.
Wieviel wird woanders verlangt?
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Freddy
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Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege. Ich gehe zu einer qualifizierten Podologin. Sie hat zwar in den letzten 3 Jahren 2x die Gebühren um jeweils 2,00 Euro erhöht. Bekomme gute Behandlung und Beratung für alles "nur" 18,00 Euro.
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Meine Mutter hat immer so zwischen 20 und 25 € bezahlt.
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Anwart
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Anwart
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Hallo an alle,
da Fusspflege sehr wichtig beim Thema Diabetes ist hätte ich eine Frage, bedingt durch meine Bandscheiben op`s und durch den Umstand dass die Bandscheibe schon lange wieder durch ist habe ich im linken Bein ein Defizit im nerven Bereich das heisst ich spüre Schmerzen oder Druck im Bereich des Beines sowie des Fusses nicht mehr so wie ein gesunder Mensch, da ich etwas ungeschickt bin mit Fusspflege kommt es bei mir des öfteren zu Verletzungen bei der Fusspflege.
Fusspflege durch eine Fusspflegerin kann ich mir finanziell nicht Leisten, jetzt meine Frage: Kann eine professionelle Fusspflege durch die Krankenkasse oder das Jobcenter übernommen werden?